
Fristverlängerung Steuererklärung
Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis 31. März einreichen können, so ist beim Steueramt vor Ablauf dieses Termins ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung zu stellen. Selbständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September.
Benützen Sie für die Verlängerung der Einreichefrist wenn möglich ausschliesslich diesen Link: eFristverlängerung
Auf der Ihnen jeweils auf Ende Januar zugestellten Steuererklärung oder einem Schreiben (bei stark reduziertem Formularversand) erhalten Sie das Passwort für die eFristverlängerung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Informationsblatt eFrist.pdf (PDF, 882.32 kB) | Download | 0 | Informationsblatt eFrist.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |
Frage |
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Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden. Selbstständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September. Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis 31. März einreichen können, so ist eine Fristverlängerung beim Steueramt zu stellen. Benützen Sie für die Verlängerung der Einreichefrist wenn möglich ausschliesslich diesen Link: https://egov-service.ch/public/web/zh/frist/ Die Registernummer und das Passwort hierfür erhalten Sie mit der per Ende Januar zugestellten Steuererklärung oder dem Schreiben Online-Steuererklärung. |