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Bau und Planung
Dienstleistungen rund ums Bauen
Die Abteilung Bau und Planung ist zuständig für die Bauplanung, das Baubewilligungsverfahren, die Baukontrollen sowie die Feuerpolizei und koordiniert die Abläufe mit involvierten kantonalen Stellen. Die Abteilung ist gleichzeitig auch in Bezug auf bau- und feuerpolizeiliche Kontrollen, Strassen- und Gewässerunterhalt, Wasserversorgung (bauliche Massnahmen) und Liegenschaftenentwässerung Ihr Ansprechpartner.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.1 | Bau- und Zonenordnung / Parkplatzverordnung | 1. Juni 2016 |
700.2 | Statuten des Zweckverbands der Planungsgruppe Zürcher Unterland | 1. Januar 2019 |
710.1 | Gebührentarif Bauwesen | 1. Januar 2020 |
751.1 | Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen | 1. Oktober 2012 |
751.2 | Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen | 1. Oktober 2012 |
751.21 | Anschluss- und Benützungsgebühren in der Siedlungsentwässerung | 1. Januar 2021 |
751.3 | Anschlussvertrag der Stadt Bülach mit der Gemeinde Winkel betreffend Abwasserreinigungsanlage Furt | 1. Januar 2019 |
761.1 | Verordnung über den Schutz und die Pflege der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte | 1. Januar 2024 |
763.1 | Kommunale Naturschutzverordnung "Riet am See" | 6. August 1984 |
Frage |
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Hier finden sie den Leitfaden zur Einreichung eines Baugesuches. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt Winkel. |
Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) führen tagsüber periodische Funktionskontrollen durch. |
Sie können eine defekte Strassenbeleuchtung direkt der EKZ melden. Auf der Website der EKZ steht Ihnen ein Meldeformular zur Verfügung. |
Anzeigeverfahren dauern ca. 1 - 2 Monate, ordentliche Verfahren ca. 2 – 4 Monate. Weitere Informationen und Fristen finden sie in der Wegleitung zur Baueingabe. |