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Friedhof Zweckverbandes Bülach: Neues Gebühren- und Kostenübernahmereglement
Die heute geltende Gebührenverordnung benötigt eine Anpassung. Die überarbeitete Gebührenverordnung wird als Gebühren- und Kostenübernahmereglement bezeichnet und per 1 Juli 2025 in Kraft gesetzt.
Sämtliche Informationen finden Sie in den beiden angehängten Dokumenten.
Gegen den Beschluss des Vorstandes des Friedhof Zweckverbandes Bülach kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Vorstand des Friedhof Zweckverbandes Bülach
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Beschluss Gebühren- und Kostenübernahmereglement gültig ab 1.7.2025 (PDF, 1.52 MB) | Download | 0 | Beschluss Gebühren- und Kostenübernahmereglement gültig ab 1.7.2025 |
Synopse Gebühren- und Kostenübernahmereglement Friedhof Bülach 27.03.25 (PDF, 288.42 kB) | Download | 1 | Synopse Gebühren- und Kostenübernahmereglement Friedhof Bülach 27.03.25 |