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AHV-Zweigstelle

AHV, IV, Erwerbsersatzordnung, Familienzulagen
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist Anlaufstelle für alle Sozialversicherungsfragen und Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung (sechs Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt) des/der Rentenberechtigten bei der SVA Zürich erforderlich ist. Sämtliche Informationen können Sie auch von der Website der Sozialversicherungsanstalt Zürich beziehen. Einzelne Fachinserate finden Sie hier.

Zusatzleistungen zur AHV/IV
Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV finden Sie hier.