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Bestätigung Sozialhilfe Bezug / Nichtbezug
Benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?
Sie können diese Bestätigung entweder telefonisch (Tel. 044 864 81 36), persönlich am Schalter (Ausweis erforderlich) oder online bestellen.
Hinweis: Wir können nur Bestätigungen für die Dauer Ihres Wohnsitzes in der Gemeinde Winkel ausstellen. Falls Sie jetzt oder in den letzten Jahren an einem anderen Ort gewohnt haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 044 864 81 15 | soziales@winkel.ch |
Frage |
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Sie können die Sozialhilfebestätigung in unserem Online-Schalter oder persönlich am Schalter des Sozialamtes bestellen. Wichtig: Wir können nur Bestätigungen für die Gemeinde Winkel ausstellen. Falls Sie jetzt oder in den letzten Jahren an einem anderen Ort gewohnt haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde. |