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Verwendung des Winkler Gemeindewappens
Haben Sie die Absicht, das Winkler Wappen für einen bestimmten Zweck zu verwenden?
Bitte beachten Sie, dass gemäss Art. 8 des Wappenschutzgesetzes für den Gebrauch des Wappens eine Bewilligung der Gemeinde eingeholt werden muss.
Verwenden Sie dazu das angehängte Gesuch.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 864 81 01 | info@winkel.ch |