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Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis entweder telefonisch (Tel. 044 864 81 10), persönlich am Schalter (Ausweis erforderlich) oder online bestellen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |