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Wasserzählerablesung

Für die jährliche Zählerablesung werden, wo noch kein Funkzähler installiert ist, Ende Jahr Selbstdeklarationskarten verschickt. Ausnahmen bilden Mehrfamilienhäuser, bei welchen die Ablesung direkt durch die Wasserversorgung der Gemeinde Winkel erfolgt.

Bei Handänderungen oder Verwaltungswechsel erfolgen gemäss Gebührenverordnung keine Zwischenablesungen. Die Gebühren werden jeweils der Eigentümerschaft zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung für das rückwirkende Jahr verrechnet. Wenn eine Liegenschaft während des Jahres verkauft wird, ist die Aufteilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln bzw. müssen die Gebühren ausseramtlich geregelt werden. Separate Rechnungen werden nicht ausgestellt.

Auszug Verordnung über die Gebühren für Wasserversorgungsanlagen:

Art. 16 Zahlungspflichtig für die Gebühren ist der Eigentümer, der Baurechtsnehmer oder die Gemeinschaft der Grund- oder Stockwerkeigentümer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Bei einer Handänderung haftet der Rechtsnachfolger solidarisch bzw. subsidiär für die im Zeitpunkt des Erwerbes noch ausstehenden Beträge.

 

Bei defekten Zählern kontaktieren Sie den Brunnenmeister.