Hauptinhalt

Adressauskünfte

Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Unsere Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:

  • Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung bekanntgegeben: Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf einer Person.
  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
  • Weitere Personendaten können bekanntgegeben werden, wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird.

Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Fr. 15.-- bzw. Fr. 30.-- (je nach geforderter Datenmenge).

Auskünfte können nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt werden.