Mieterwechsel
Haushaltungsvorsteher, Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in der Familie bzw. in ihrem Haus/ihrer Wohnung innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Der gleichen Meldepflicht unterstehen Personen, die Räume für selbstständige Erwerbstätigkeiten vermieten.
Die Meldungen sind über den folgenden Link möglich: www.drittmeldung.ch
Die Meldung des Vermieters oder Logisgebers ersetzt nicht die persönliche Meldepflicht.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |