Einbürgerungsverfahren
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Winkel erwerben? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich einbürgern lassen?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Ausländische Staatsangehörige
Je nachdem, ob bei Ihnen das ordentliche Verfahren oder das erleichterte Verfahren zur Anwendung kommt, sind unterschiedliche Gesuchsformulare auszufüllen und Dokumente zu beschaffen.
Formulare für die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung, ein Beispiel eines Grundkenntnistestes und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons Zürich. Dort können Sie Ihr Gesuch zudem direkt elektronisch einreichen:
Einbürgerung | Kanton Zürich (zh.ch)
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen zur Einbürgerung von Ausländern finden Sie auf der Website des Staatssekretariates für Migration.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben dem Gesuch folgende Unterlagen beizulegen:
- ledige oder geschiedene Personen ohne Nachkommen: Personenstandsausweis, zu beziehen beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Heimatortes
- verheiratete oder geschiedene Personen mit Nachkommen: Familienausweis, zu beziehen beim Zivilstandsamt Ihres jetzigen Heimatortes
- ausserdem von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen: Scheidungs- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
- Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, zu bestellen über www.e-service.admin.ch oder am Postschalter
- Auszug aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre, zu beziehen beim Betreibungsamt Bülach
- Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird (auf Formular "Bürgerrechtsregelung")
- Kopie Passfoto oder Identitätskarte
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen, den Ablauf des Verfahrens und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 044 864 81 01 | info@winkel.ch |