Hundekontrolle
Administrative Pflichten bei der Hundehaltung
Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen Sie einen Hund übernehmen, erfolgt das Registrierungsprozedere in zwei Schritten. Sind Ihre Personendaten bei "AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde" bereits erfasst, entfällt der erste Schritt des Registrierungsablaufs:
- Erfassen Ihrer Personendaten: Sie sprechen bei Ihrer Wohngemeinde vor, welche alle erforderlichen Daten zu Ihrer Person aufnimmt und Sie in AMICUS erfasst. Mit der Erfassung Ihrer Daten in AMICUS wird Ihnen eine Personen-ID zugeteilt, die Ihnen zusammen mit einem Passwort innert weniger Tage von AMICUS zugestellt wird.
- Erfassen des zu übernehmenden Hundes: Wenn der Hund nicht in der zentralen Datenbank registriert ist, erfolgt die Erstregistrierung zwingend durch den Tierarzt. Dazu müssen Sie ihm den Hund und die Personen-ID vorzeigen. Wenn der Hund bereits in der zentralen Datenbank registriert ist, kann der Halterwechsel mittels des Buttons "Übernehmen" vollzogen werden. Der Hund wird damit zu Ihren eigenen Hunden hinzugefügt.
Hinweis: Die Erteilung einer Personen-ID bedeutet, dass ein Hund nur noch auf eine Person registriert werden kann.
Jährliche Abgabe an die Gemeinde
Die Hundehaltung ist mit einer jährlichen, jeweils bis Ende März fälligen Abgabe an die Gemeinde verbunden, die sogenannte Hundesteuer. In der Gemeinde Winkel beträgt die Höhe der Abgabe für den ersten Hund Fr. 160.--, für jeden weiteren Hund Fr. 200.--. Der Beitrag an den Kanton von Fr. 30.-- ist darin inbegriffen. Über die Bedingungen für eine Reduktion der Abgabe informiert Sie die Gemeindeverwaltung Winkel gerne.
Haftpflichtversicherung
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken abschliessen, welche die Hundehaltung einschliesst.
Sachkundenachweis
Grundsätzlich gilt: Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach dessen Übernahme den praktischen Sachkundenachweis durch Besuch von mindestens vier Lektionen eines dafür anerkannten Hundetrainings erbringen.
Ausbildungsanforderungen für die Haltung von grossen oder massigen Hunden
Die Hundeausbildung setzt sich aus der Welpenförderung und dem Junghundekurs zusammen. Wird ein Hund älter als 18 Monate übernommen, ist ein Erziehungskurs vorgeschrieben. Junghunde- und Erziehungskurs decken den von der selben Halterin oder dem selben Halter mit dem Hund besuchten praktischen Sachkundenachweis des Bundes ab. Von der Ausbildungspflicht sind alle grossen oder massigen Hunde (Rassentypenliste 1) betroffen, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Dazu zählen sämtliche Hunde mit einer Schulterhöhe ab 45 Zentimetern sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm. Informationen zur Rassentypenliste 1 finden Sie auf der Website des Veterinäramtes des Kantons Zürich. Der Tierarzt, der dem Welpen den Mikrochip setzt und ihn bei AMICUS registrieren muss, stellt die Rassentypenzugehörigkeit fest. Falls der Hund die Masse der Rassentypenliste 1 besitzt, sind mit ihm die Welpenförderung und der Junghundekurs zu besuchen. Grundsätzlich ist jede Person, die einen Hund hält, welcher nach dem 31. Dezember 2010 geboren ist, verpflichtet, die Ausbildung mit ihrem Hund zu absolvieren. Als Hundehalterin bzw. Hundehalter gilt die bei AMICUS registrierte Person. Bei mehreren Personen müssen alle die Ausbildung absolvieren. Für die Registrierung als Halterin oder Halter ist grundsätzlich kein Mindestalter vorgeschrieben. Jugendliche ab 12 Jahre können die praktische Ausbildung absolvieren, sofern Sie als erziehungsberechtigte Person ausdrücklich und schriftlich Ihre Zustimmung dazu geben. Die Zustimmung ist nicht mehr nötig, wenn Ihr Kind älter als 16 Jahre ist. Falls Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist, müssen Sie als erziehungsberechtigte Person die praktische Hundeausbildung absolvieren, auch wenn Ihr Kind bei AMICUS registriert ist.
Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte über die Hundehaltung sowie die Hundeausbildung stehen Ihnen die folgenden Websites zur Verfügung:
www.zh.ch/Veterinäramt, Veterinäramt des Kantons Zürich
www.amicus.ch, AMICUS - die nationale Datenbank für Hunde
Zugehörige Objekte
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Informationsblatt Hundehalter AMICUS.pdf (PDF, 225.4 kB) | Download | 0 | Informationsblatt Hundehalter AMICUS.pdf |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |