Zählerablesung
Für die Zählerablesung werden Selbstdeklarationskarten in alle Haushaltungen der Gemeinde verschickt. Ausnahmen bilden Mehrfamilienhäuser, bei welchen die Ablesung des Wasserzählers direkt durch die Wasserversorgung der Gemeinde Winkel erfolgt.
Bei Fragen zur Zählerablesung oder zu defekten Instrumenten kontaktieren Sie den Brunnenmeister.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Wasserversorgung | 079 663 98 58 | lars.frei@winkel.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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742.1 | Verordnung über die Wasserversorgungsanlagen | 1. Oktober 2012 |
742.2 | Verordnung über die Gebühren für Wasserversorgungsanlagen | 1. Oktober 2012 |