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Todesfall / Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich innerhalb von zwei Tagen mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.
Nummer Name Inkrafttreten
840.1 Statuten des Friedhofzweckverbands Bülach 1. Januar 2022
840.2 Friedhofverordnung 1. Januar 2022