Einbürgerung
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Winkel erwerben? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich einbürgern lassen?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren sowie Gesuchsformulare finden Sie hier.