Haupinhalt

Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel

Nummer
810.1
Name
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel
Erlassdatum
25. Oktober 2021
Inkrafttreten
1. Januar 2022
Art
Rechtssetzender Vertrag
Herkunft
Exekutivgeschäft
Vorgängerversion
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Winkel und der AOZ betreffend Fallführung von Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Ausländer-/innen und anerkannten Flüchtlingen mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel (Gültig bis 31. Dezember 2021)
Name
Leistungsvereinbarung AOZ 2022.pdf (PDF, 754.82 kB) Download 0 Leistungsvereinbarung AOZ 2022.pdf
Name Verantwortlich Telefon