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Erhebung Nachtparkgebühren
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 044 864 81 11 | sicherheit@winkel.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Verfahren
Sie erhalten keine Parkkarte, es ist nicht notwendig eine solche im Fahrzeug zu hinterlegen
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils rückwirkend: Im Juli für die Periode Januar bis Juni; im Dezember für die Periode Juli bis Dezember
Bei einem Wegfall der Nachtparkgebühren bitten wir um schriftliche Abmeldung per E-Mail. Bei verspäteter Abmeldung wird die ganze Periode verrechnet
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.