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Leuchtstoffröhren

Neonröhren und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Wie

Unbeschädigt: Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.
Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.

Wann/Wo

zurück an Verkaufsstelle
oder bei der Altstoffsammelstelle Rüti

Was

Neonröhren, Energiesparlampen
Grafik Lampen