Neonröhren und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Wie
Unbeschädigt: Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden. Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Wann/Wo
zurück an Verkaufsstelle oder bei der Altstoffsammelstelle Rüti
Was
Neonröhren, Energiesparlampen
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