Abstimmungen und Wahlen
Persönliche Stimmabgabe
Am Abstimmungstag an der Urne:
in Winkel: Foyer Dorfzentrum Breiti
in Rüti: Eingangshalle Schulhaus Rüti
Urnenöffnungszeiten:
Sonntag: 09.00 bis 10.00 Uhr
Vorzeitig im Gemeindehaus:
ab dem 6. Tag vor dem Urnengang während der Büroöffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle
Stellvertretung:
Eine Stellvertretung ist zulässig bei gleichzeitiger Abgabe des eigenen Stimmrechtsausweises für höchstens zwei Stimmberechtigte, und zwar für
- Stimmberechtigte, die im gleichen Haus wohnen,
- Personen, die das 60. Altersjahr zurückgelegt haben,
- Personen, die nach ärztlichem Zeugnis nicht zur Urne gehen können.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist mit einem Kuvert möglich, das den Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" trägt und den Stimmrechtsausweis enthält.
Wichtig: Der Stimmrechtsausweis muss von der stimmberechtigten Person eigenhändig unterschrieben sein, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. Und weiter: Reissen Sie die perforierten Stimmzettelbogen nicht auseinander und falten Sie die Stimmzettel nicht. Sie erleichtern so die Arbeit des Wahlbüros.
Kuverts mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" müssen bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag eintreffen. Später eintreffende Sendungen fallen ausser Betracht.
Gültig sind nur Stimm- und Wahlzettel, die von einem unterzeichneten Stimmrechtsausweis begleitet sind. Enthält ein Stimmzettelkuvert zwei oder mehr Zettel zur gleichen Sache, sind diese ungültig.
Eine Stellvertretung ist bei der brieflichen Stimmabgabe ausgeschlossen.
Hinweise zum Ausfüllen der Stimm- und Wahlzettel
Der Stimm- bzw. Wahlzettel ist eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Bei Wahlen sind die Personen, welche gewählt werden, auf dem Wahlzettel derart zu bezeichnen, dass über sie kein begründeter Zweifel besteht. Andernfalls ist die Stimme ungültig.
Fehlende Stimmunterlagen
Die Einwohnerkontrolle sorgt dafür, dass die Stimmberechtigten die Abstimmungs- bzw. Wahlunterlagen erhalten. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle.
App "VoteInfo"
Die App "VoteInfo" bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.
VoteInfo auf Android: Google Play
VoteInfo auf iOS: Apple Store
Publikation
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Internet (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde) publiziert.
Abstimmungsarchiv
Den Stimmberechtigten und politisch interessierten Personen steht über den folgenden Link das Abstimmungsarchiv des Statistischen Amtes des Kantons Zürich zur Verfügung: www.zh.ch/Abstimmungsarchiv. Damit gelangen Sie an eidgenössische und kantonale Abstimmungsergebnisse, Abstimmungszeitungen etc. sowie die dazugehörigen Beschlüsse.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 864 81 01 | info@winkel.ch |