Was müssen Sie bei einem Todesfall tun?
Todesfall zu Hause
Stirbt jemand zu Hause, muss schnellstmöglich ein Arzt (falls der Hausarzt nicht verfügbar ist evtl. der Notfallarzt) benachrichtigt werden, damit dieser die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Sie dient als Grundlage für die Ausstellung des amtlichen Todesscheins und ist bei der Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt zwingend abzugeben.
Todesfall im Spital oder Heim
Stirbt jemand in einem Spital oder Heim, wird die ärztliche Todesbescheinigung mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesendet.
Unfall oder Suizid
Stirbt jemand durch einen Unfall oder Suizid, muss die Polizei zugezogen werden. Häufig wird die verstorbene Person dann ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der/die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Für die Meldung des Todesfalls bzw. Organisation der Bestattung wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Bestattungsamt des Wohnortes des/der Verstorbenen.
Meldung eines Todesfalls
Grundsätzlich ist jeder Todesfall innert zwei Tagen durch die Angehörigen oder eine Vertrauensperson persönlich beim Bestattungsamt der Wohngemeinde des/der Verstorbenen zu melden. Bei einem Todesfall eines Einwohners/einer Einwohnerin der Gemeinde Winkel unterstützen wir die Angehörigen bei der Organisation bzw. Terminkoordination der Abdankung sowie der Bestattung auf dem Friedhof Bülach.
Folgende Dokumente sind zum Termin beim Bestattungsamt mitzubringen:
Wir bitten Sie, sich zu folgenden Punkten Gedanken zu machen, bevor Sie das Bestattungsamt aufsuchen:
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Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
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Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
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Welche Grabart wird gewünscht?
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Wann und wo sollen die Beisetzung und die Abdankung stattfinden?
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Wer ist als Kontaktperson vorgesehen?
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch beim Bestattungsamt einen Termin unter Telefon 044 864 81 10. Besten Dank.
Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind der beigezogene Arzt oder die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste in Lindau, Telefon 052 355 00 11, gerne bereit zu helfen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Websites des
Friedhof-Zweckverbandes Bülach sowie
sich-erinnern.