2. Wahlgang für den Ersatz eines Mitglieds des Gemeinderates Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022-2026
Für den aus dem Gemeinderat entlassenen Reto Huber ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022-2026 zu wählen. Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt gemäss Art. 8 und 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (§§ 48 ff. GPR [LS 161]).
Mit Verfügung Nr. 22 vom 8. November 2023 wurde die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 angeordnet. Am 10. November 2023 wurden die Wahltermine für den ersten und den zweiten Wahlgang publiziert.
Nach dem ersten Wahlgang vom Sonntag, 3. März 2024 hat kein Kandidat und keine Kandidatin das absolute Mehr erreicht. Es findet deshalb am Sonntag, 9. Juni 2024 der zweite Wahlgang statt.
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Winkel für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden bzw. verblieben (in alphabetischer Reihenfolge):
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Name, Vorname |
Geb. Jahr |
Beruf |
Adresse |
Partei |
1. |
Salihu, Lejla |
1985 |
Dr. med. Schulärztin |
Im Moosrain 5 |
SP |
2. |
von Euw, Roger |
1983 |
Bauleiter |
Frankengasse 7 |
SVP |
Am Sonntag, 9. Juni 2024 wird gemäss § 84b Abs. 1 GPR eine Urnenwahl (2. Wahlgang) mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt. Entscheidend ist das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Winkel hat.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.