Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung, Teilrevision
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 44 vom 6. Mai 2024 eine Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung mit Wirkung per 1. Juli 2024 (unter Vorbehalt eines Rechtsmittels) vorgenommen.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die teilrevidierten Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung sind dieser Publikation beigefügt.
Rechtsmittel: Dieser Erlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung 2024, Teilrevision (PDF, 524.08 kB) | Download | 0 | Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung 2024, Teilrevision |
Gemeinderatsbeschluss Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung (PDF, 264.32 kB) | Download | 1 | Gemeinderatsbeschluss Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung |