Friedhof-Zweckverband Bülach: Grabräumung 2025
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit stehen im Frühjahr 2025 Grabräumungen (oberflächliche Aufhebung der Erd- und Urnenreihengräber, Ausräumung Nischen) auf dem Friedhof Bülach an. Welche Gräber betroffen sind, ist der Mitteilung des Friedhof-Zweckverbandes zu entnehmen.
Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2025 abzuholen. Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen. Ab dem 1. April 2025 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof-Zweckverbands Bülach.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Friedhofs, Telefon 044 863 12 75, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Grabräumung 2025 (PDF, 46.68 kB) | Download | 0 | Grabräumung 2025 |