AHV-Zweigstelle
AHV, IV, Erwerbsersatzordnung, Familienzulagen
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist Anlaufstelle für alle Sozialversicherungsfragen und Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung (sechs Monate vor dem Pensionierungszeitpunkt) des/der Rentenberechtigten bei der SVA Zürich erforderlich ist. Sämtliche Informationen können Sie auch von der Website der Sozialversicherungsanstalt Zürich beziehen. Einzelne Fachinserate finden Sie hier.
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |