Anmeldung
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug online oder am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Identitätskarte oder Pass (zur Identifikation)
- Aufenthaltsnachweis (bei Wochenaufenthalt)
- Wohnungsausweis bzw. Miet- oder Kaufvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
- bei Kindern: Geburtsscheine oder Familienbüchlein
- bei Kindern: falls nötig Nachweis Sorgerecht
Ausländische Staatsangehörige:
- Pass
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis bzw. Miet- oder Kaufvertrag
- Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland)
- Nachweis Elternnamen (Geburtsschein, Familienbüchlein)
- Nachweis Zivilstand (Eheschein, Familienbüchlein, Scheidungsurteil)
- Krankenversicherungsnachweis
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsene Person bzw. Fr. 100.-- bei der Anmeldung mit Status Wochenaufenthalt.
Die Gebühren des Migrationsamtes (variabel) werden ebenfalls gleich am Schalter der Einwohnerkontrolle erhoben.
Sind Sie Hundehalter?
Hundehalter werden gebeten, den Zuzug ihres Hundes bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Es ist der Impfausweis zur Anmeldung mitzubringen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |