Adressauskünfte
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Unsere Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
- Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch ohne Einschränkung bekanntgegeben: Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum sowie, falls vorhanden, Beruf einer Person.
- Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort einer Person werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
- Weitere Personendaten können bekanntgegeben werden, wenn ein besonders schützenswertes Interesse nachgewiesen wird.
Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Fr. 15.-- bzw. Fr. 30.-- (je nach geforderter Datenmenge).
Auskünfte können nur auf schriftliches Gesuch hin erteilt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |