Identitätskarte
Ist Ihre Identitätskarte abgelaufen, liegt ein Verlust vor oder hatten Sie noch nie einen solchen Ausweis?
Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss immer persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde vorsprechen.
Mitzubringen sind:
- der alte Ausweis (bei Verlust muss eine Verlustanzeige der Polizei vorliegen)
- ein aktuelles Passfoto (auch bereits für Kleinkinder nötig). Informationen zur Fotoqualität sind auf der Website des Bundes verfügbar. Das Foto kann aktuell NICHT vor Ort bei der Einwohnerkontrolle gemacht werden.
- Handlungsunfähige Personen (Kinder unter 18 Jahre und Bevormundete) müssen ihren gesetzlichen Vertreter zur Unterzeichnung mitbringen.
- Die Identitätskarte wird Ihnen nach ca. zehn Arbeitstagen mit eingeschriebener Post zugestellt.
Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer
Identitätskarte Erwachsene (10 Jahre gültig): Fr. 70.--
Identitätskarte Kinder/Jugendliche (5 Jahre gültig): Fr. 35.--
Die Identitätskarte kann im Kombiangebot zusammen mit dem Reisepass (2010) beim kantonalen Passbüro telefonisch (043 259 73 73) oder über die Website beantragt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 864 81 11 | einwohnerkontrolle@winkel.ch |