Die Abteilung Soziales ist zuständig für die wirtschaftliche und persönliche Hilfe für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Winkel. Ziel der wirtschaftlichen Hilfe ist es, den Betroffenen möglichst schnell wieder zu wirtschaftlicher und persönlicher Selbstständigkeit zu verhelfen.
Gestützt auf die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)-Richtlinien und das Sozialhilfegesetz (SHG) vom Kanton Zürich, wird die notwendige Hilfe an Personen geleistet, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und seine Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Für eine Antragstellung ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Abteilung Soziales und Gesundheit nötig. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch oder per E-Mail angefragt werden.
Rückerstattungspflicht
Zur Rückerstattung verpflichtet ist, wer unter unwahren oder unvollständigen Angaben materielle Hilfe erhalten hat. Zu Recht bezogene wirtschaftliche Sozialhilfe muss bei Erbschaft oder Lotteriegewinn zurückerstattet werden. Bevorschusste wirtschaftliche Sozialhilfe wird mit rückwirkend eingehenden Sozialversicherungsleistungen verrechnet.