Überbrückungsleistungen
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Überbrückungsleistungen werden vom Bund finanziert und von den Kantonen ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Für die Ausrichtung der Überbrückungsleistungen an die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Winkel ist die Stadtverwaltung Bülach, Bereich Sozialversicherungen, Telefon 044 863 15 77, zuständig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialversicherungen Stadt Bülach | 044 863 15 70 | sozialversicherungen@buelach.ch |