Haupinhalt

Kinderbetreuung

Familie und Beruf vereinbaren? Hier finden Sie Informationen zur Kinderbetreuung

3 Monate bis Kindergarteneintritt: Kinderkrippe
Die Kinderkrippe kleine RiESEN kümmert sich professionell und liebevoll um Ihr Kind. Es bestehen drei Gruppen. Die Gruppe Wichtel ist für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 2 Jahre, die Gruppen Kobold und Zwerge sind für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Kindergarteneintritt.

Das zweisprachige Angebot der Kinderkrippe Mini Meadows in Deutsch und Englisch bietet Betreuung für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt.

3 bis 6 Jahre: Meadows Montessori Kindergarten
Meadows Montessori ist ein zweisprachiger (Deutsch/Englisch) Tageskindergarten und arbeitet nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik. Es werden Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren unterrichtet und betreut. Die Kinder finden in familiärer Atmosphäre eine liebevolle Betreuung und werden individuell und ganzheitlich gefördert.

4 bis 12 Jahre: Schulergänzende Betreuung
Die Schulergänzende Betreuung der Schule Winkel ist eine professionelle Tagesstruktur für Kinder ab dem Kindergarten bis Ende der 6. Klasse. Sie bietet während der unterrichtsfreien Zeit eine Betreuung von 7.00 bis 18.30 Uhr an. In Form zahlreicher Module lässt sich der Betreuungsumfang für das Kind individuell planen und optimal zusammenstellen. Um die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu betreuen, finden die Angebote sowohl in der Betreuung im Schulhaus Grossacher (1. bis 6. Klasse), in der Betreuung im Kindergarten Rüti (Kindergartenstufe bis 6.  Klasse) sowie in der Betreuung im Kindergarten Tüfwis (Kindergartenstufe) statt. Im “Open Restaurant” am Mittagstisch und in der projektbasierten Betreuung am Nachmittag nutzt die Schulergänzende Betreuung die gesamte Infrastruktur aller Schulanlagen (inkl. Turnhalle, Lernatelier, Malatelier, Bibliothek usw.). Die Hausaufgaben werden selbstständig in der Betreuung gelöst. Bei Fragen oder Unklarheiten besteht die Möglichkeit bei den Mitarbeiterinnen der Betreuung nachzufragen. Ein Ferienangebot ist ebenfalls vorhanden.

4 bis 12 Jahre: Kinderhort
Der LuxHort bietet Familien mit Kindern ab Kindergarteneintritt bis Austritt aus der Primarschule eine liebevolle und individuelle Betreuung im kleinen Rahmen an (maximal 20 Kinder pro Tag). Die Mahlzeiten werden täglich frisch im Hort zubereitet und die Hausaufgaben gemeinsam gelöst. Die unterschiedlichen Räume bieten viel Platz zum Toben und Verweilen.

Kinderbetreuung in Tagesfamilien
Für die Vermittlung von Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien arbeitet die Gemeinde mit der Organisation Tagesfamilien Zürcher Unterland (TFZU) in Wallisellen zusammen. Informationen und Formulare finden Sie auf der Website www.tfzu.ch.

Tagesfamilien betreuen Kinder stundenweise bis ganztags bei sich zu Hause. Die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart. Tagesfamilien bieten auch Betreuung für Schulkinder an. Falls Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Tagesfamilie suchen oder Sie Interesse haben, selbst Kinder einer anderen Familie bei sich zu Hause zu betreuen, steht Ihnen die Geschäftsstelle der Organisation TFZU gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Kinderbetreuungsbeiträge
Die Gemeine Winkel fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einer Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten für Kinder im Vorschulalter neu ab 1. Januar 2025 in Form von Betreuungsgutschriften. Betreuungsgutschriften sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Winkel. Gemeindebeiträge in Form von Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter sind an die Erwerbstätigkeit gekoppelt. Die Höhe der Betreuungsgutschriften ist abhängig vom Einkommen. Alle Erziehungsberechtigten zahlen in allen Betreuungsformen eine minimale Kostenbeteiligung (Art. 9 der Ausführungsbestimmungen). Bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien leistet die Gemeinde einen Beitrag an die Inklusionskosten (Art. 11 der Ausführungsbestimmungen). Die Erziehungsberechtigten reichen den vollständig ausgefüllten Antrag, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Art. 2 der Ausführungsbestimmungen) vor Betreuungsbeginn der Abteilung Soziales und Gesundheit ein. Die Verordnung, die Ausführungsbestimmungen und den Antrag finden Sie hier.

Grafik von Kinder mit Betreuungsperson