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Einzahlungsscheine Steuern

Rechnen Sie mit einem höheren Steuerbetrag (Ermittlung mittels Steuerrechner des Kantonalen Steueramtes Zürich) als provisorisch in Rechnung gestellt oder möchten Sie bereits ab Januar des neuen Kalenderjahres (monatliche) Zahlungen leisten?

Mit der Zustellung dieser Einzahlungsscheine werden keine Ratenzahlungen oder Stundungsgesuche gewährt. Diese sind mit einem schriftlichem Antrag und Begründung beim Steueramt einzureichen.