Hauptinhalt

Liegenschaftenbewertung

Der Wert der Eigennutzung (Eigenmietwert) wird gemäss § 21 des Steuergesetzes (StG) den steuerbaren Einkünften zugerechnet. Gemäss § 39 StG wird das Vermögen zum Verkehrswert bewertet. Der Regierungsrat erlässt die für eine durchschnittlich gleichmässige Bewertung der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte notwendigen Dienstanweisungen. Die Weisung 2009 gilt ab Steuerperiode 2009.

Lageklassenpläne Kanton Zürich
Name
Weisung Liegenschaftenbewertung (PDF, 463.68 kB) Download 0 Weisung Liegenschaftenbewertung
Landwerte (PDF, 35.72 kB) Download 1 Landwerte
Berechnungsschema.pdf (PDF, 31.57 kB) Download 2 Berechnungsschema.pdf