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Straflose Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige liegt vor, wenn eine steuerpflichtige Person dem Steueramt aus eigenem Antrieb zumindest sinngemäss meldet, dass eine frühere Veranlagung zu tief ausgefallen ist, weil die Steuererklärung versehentlich oder absichtlich nicht korrekt ausgefüllt wurde.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem folgenden Merkblatt.
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