Quellensteuern
Quellensteuer bedeutet der Direktbezug von Steuern vom Lohn- oder Ersatzeinkommen. Quellensteuerpflichtig sind:
- Ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder die Niederlassungsbewilligung C besitzen noch mit Personen verheiratet sind, die die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht haben.
- Arbeitnehmende mit Wohnsitz im Ausland, die als Grenzgänger bzw. Wochenaufenthalter in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die im internationalen Verkehr bei einer schweizerischen Unternehmung angestellt sind.
Der Schuldner der steuerbaren Leistung (Arbeitgebender, Versicherer) hat die geschuldete Quellensteuer periodisch mit dem Kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer, abzurechnen.
Detaillierte Informationen zur korrekten Anmeldung und Ablieferung der Quellensteuer erhalten Sie beim Kantonalen Steueramt Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |