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Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie an unserem Schalter im Gemeindehaus oder über den folgenden Link beziehen:
Name |
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Wegleitung zur Baueingabe (PDF, 104.16 kB) | Download | 0 | Wegleitung zur Baueingabe |
Wegleitung zur Eingabe der Grundstücksentwasserung (PDF, 93.58 kB) | Download | 1 | Wegleitung zur Eingabe der Grundstücksentwasserung |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 044 864 81 06 | bauabteilung@winkel.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.1 | Bau- und Zonenordnung / Parkplatzverordnung | 1. Juni 2016 |
710.1 | Gebührentarif Bauwesen | 1. Januar 2020 |
Frage |
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Hier finden sie den Leitfaden zur Einreichung eines Baugesuches. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt Winkel. |
Anzeigeverfahren dauern ca. 1 - 2 Monate, ordentliche Verfahren ca. 2 – 4 Monate. Weitere Informationen und Fristen finden sie in der Wegleitung zur Baueingabe. |