Einzahlungsscheine Steuern
Mit der Zustellung dieser Einzahlungsscheine werden keine Ratenzahlungen oder Stundungsgesuche gewährt. Diese sind mit einem schriftlichem Antrag und Begründung beim Steueramt einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |