Feuerungskontrolle
Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft der von der Gemeinde Winkel beauftragte Feuerungskontrolleur alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorzugehen ist.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese bei der Gemeinde registrieren lassen hat.
Die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Winkel wird durchgeführt von:
Martin Gähler
Ringstrasse 5
8172 Niederglatt
Telefon 044 850 25 05
E-Mail
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 044 864 81 06 | bauabteilung@winkel.ch |