Prämienverbilligung IPV
Die Prämienverbilligung steht gemäss Vorgabe der Regierungsrates des Kantons Zürich Personen mit sehr tiefen Einkünften und Vermögen zu. Beachten Sie die entsprechenden Grenzwerte von Einkommen und Vermögen auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA Zürich). Zur Ermittlung der anspruchsberechtigten Personen ist ab dem Prämienjahr 2021 die SVA Zürich zuständig. Wir verweisen Sie auf die Häufigen Fragen (FAQ).
Tipp: Nutzen Sie den Online-Rechner, um die Anspruchsberechtigung selber zu prüfen.
Für die Prämienverbilligung "Kalenderjahr" benötigen Sie hierfür die komplett ausgefüllte Steuererklärung "Kalenderjahr -1 Jahr". Vom Ergebnis kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Der Leistungsanspruch für das "Kalenderjahr" kann erst dann exakt bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren für das "Kalenderjahr" bekannt sind.
Aus diesem Grund werden bei der provisorischen Auszahlung "Kalenderjahr" erstmals 80% an die Krankenkassen überwiesen.
Zugehörige Objekte
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IPV Flyer 2021.pdf (PDF, 139.49 kB) | Download | 0 | IPV Flyer 2021.pdf |
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Steueramt | 044 864 81 22 | steueramt@winkel.ch |