Haupinhalt
FAQ's
Detaillierte Antworten werden in Merkblättern und Weisungen des Kantons gefunden. Suchen Sie im Internet am Besten mit diesen Begriffen ergänzt, wie z.B. Steuern Kanton Zürich, Merkblatt Krankheitskosten.
Nutzen Sie zusätzlich auch: Steuerwissen für Privatpersonen | Kanton Zürich (zh.ch)
Anzeigeverfahren dauern ca. 1 - 2 Monate, ordentliche Verfahren ca. 2 – 4 Monate. Weitere Informationen und Fristen finden sie in der Wegleitung zur Baueingabe.
Wenn immer möglich, reichen Sie die Unterlagen online ein und nutzen die Online Steuererklärung des Kantonalen Steueramtes Zürich.
Falls Ihnen dies nicht möglich ist, füllen Sie die Steuererklärung mit den entsprechenden Papierunterlagen handschriftlich aus. Nach Abschluss schicken Sie diese Unterlagen inkl. Beilagen direkt an das Scancenter Zürich:
Die Steuererklärung muss bis am 31. März eingereicht werden. Selbstständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September.
Sollten Sie Ihre Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der Frist bis 31. März einreichen können, so ist eine Fristverlängerung beim Steueramt zu stellen. Benützen Sie für die Verlängerung der Einreichefrist wenn möglich ausschliesslich diesen Link: https://egov-service.ch/public/web/zh/frist/
Die Registernummer und das Passwort hierfür erhalten Sie mit der per Ende Januar zugestellten Steuererklärung oder dem Schreiben Online-Steuererklärung.
Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl bitte unverzüglich der Polizei. Sie erhalten eine Verlustanzeige, mit welcher sie eine neue Identitätskarte beantragen können. Dazu benötigen wir ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr).
Für eine Identitätskarte wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Bringen Sie Ihren alten Ausweis sowie ein aktuelles Foto mit (nicht älter als ein Jahr).
Für einen Pass wenden Sie sich an das Passbüro Zürich. Sie müssen vorgängig einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Wenn Sie eine Identitätskarte und einen Pass benötigen, lohnt es sich das Kombiangebot des Passbüros Zürich zu nutzen.
Alle nötigen Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.
Die Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Winkel lauten wie folgt (Stand 2025):
Anzahl Personen
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max. Miete inkl. NK in Fr. pro Monat
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1 Person
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Fr. 1'320.--
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1 Person bis 25-jährig
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Fr. 1'020.--
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1 Person ü25 in WG
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Fr. anteilsmässig
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2 Personen
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Fr. 1'680.--
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3 Personen
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Fr. 1'920.--
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4 Personen
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Fr. 2'160.--
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5 Personen
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Fr. 2'400.--
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6 Personen
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Fr. 2'600.--
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für jede weitere Person
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Fr. 240.--
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Asylsuchend, inkl. Ukraine
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dito, inkl. NK anteilsmässig
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Sie können die Sozialhilfebestätigung in unserem Online-Schalter oder persönlich am Schalter des Sozialamtes bestellen.
Wichtig: Wir können nur Bestätigungen für die Gemeinde Winkel ausstellen. Falls Sie jetzt oder in den letzten Jahren an einem anderen Ort gewohnt haben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Gemeinde.
Die provisorischen Rechnungen müssen nach Möglichkeit im aktuellen Kalenderjahr bezahlt sein. Sollte die provisorische Rechnung zu hoch (weniger Einkünfte im Kalenderjahr prognostiziert) oder zu tief (mehr Einkünfte, Bonus im Kalenderjahr) sein, verlangen Sie bitte eine angepasste provisorische Rechnung beim Steueramt.
Hier finden sie den Leitfaden zur Einreichung eines Baugesuches. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt Winkel.
Sie können ihr Stimm- und Wahlrecht persönlich an der Urne oder brieflich ausüben. Die genauen Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Rufen Sie die Polizei (117) an. Diese wird den zuständigen Wildhüter aufbieten.
Hier finden Sie das richtige Verhalten bei einem Wildunfall.
Das für die Gemeinde Winkel zuständige Zivilstandsamt befindet sich in Bülach: